Regeln für den vhs-Betrieb

Für die Kursteilnahme beachten Sie: Es gilt die Maskenpflicht und eine Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern. In der Alarmstufe II gilt ab dem 05.12.2021 die 2G+Regelung. Es dürfen nur Genesene oder Geimpfte mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test an den VHS-Kursen teilnehmen. Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G+ befreit.

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VHS vom 23.12.2021-07.01.2022 geschlossen

Die Verwaltung der VHS ist vom 23.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 geschlossen. Sie erreichen uns ab dem 10.01.2022 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.30 Uhr). Informationen zu unserem neuen Programm, zum Einbürgerungstest und zur DTZ-Prüfung erhalten Sie auch auf unserer Homepage.

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Information zu den Kursen ab dem 20.12.2021

Zu den VHS-Kursen beachten Sie bitte die Informationen der Landesregierung unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Es gilt ab sofort die 2G+ Regelung. Eine Teilnahme an den VHS-Kursen ist nur für Geimpfte und Genesene mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test möglich. Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit. Ihr VHS-Team

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