Regeln für den vhs-Betrieb

Für die Kursteilnahme beachten Sie:

Es gilt die Maskenpflicht und eine Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.

In der Alarmstufe II gilt ab dem 05.12.2021 die 2G+Regelung. Es dürfen nur Genesene oder Geimpfte mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test an den VHS-Kursen teilnehmen. Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G+ befreit.

Schreibe einen Kommentar